Der BGH gibt seine bisherige Rechtsprechung auf, nach der er bislang finanzielle Zuwendungen der leiblichen Eltern eines Ehepartners an das Schwiegerkind genauso behandelt hat, wie ehebezogene Zuwendungen der Ehepartner untereinander.
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Der BGH hatte sich jüngst mit Urheberrechtsverletzungen über W-LAN gestützte Internetzugänge zu befassen. Das Gericht hat die Gelegenheit zur Klarstellung genutzt, das jeder Internetnutzer ...
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auf den Internetseiten der Kanzlei Dr. Tapp & Pelzner
– Notar und Rechtsanwälte –
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Dr. Gregor Tapp Frank Karl Pelzner